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Beitrittserklärung

Beitragsordnung

Der Mitgliedsbeitrag des BDZ bemisst sich aufgrund der beim Gewerkschaftstag 2010 gefassten Beitragsordnung für

Beamtinnen und Beamten (einschließlich Anwärter/innen)

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

der Ruhestandsbeamtinnen und -beamte

Rentnerinnen und Rentner sowie

Hinterbliebene

auf der Basis eines Prozentsatzes von 0,42 Prozent des Grundgehalts bzw. Grundentgelts, wobei familienbezogene Gehaltsbestandteile sowie nicht ruhegehaltfähige Amts- und Stellenzulagen bei der Beitragsberechnung unberücksichtigt bleiben.

 

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: weissblaue@bdz-suedbayern.de 
Stand: 06. Dezember 2010