Mitgliedschaft |
|
|
Beitragsordnung Der Mitgliedsbeitrag des BDZ bemisst sich aufgrund der beim Gewerkschaftstag 2010 gefassten Beitragsordnung für
auf der Basis eines Prozentsatzes von 0,42 Prozent des Grundgehalts bzw. Grundentgelts, wobei familienbezogene Gehaltsbestandteile sowie nicht ruhegehaltfähige Amts- und Stellenzulagen bei der Beitragsberechnung unberücksichtigt bleiben. |
|
Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: weissblaue@bdz-suedbayern.de
|